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Ehrenamt

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Sächsische Ehrenamtskarte

Ihr Anliegen

Ausstellung der Sächsischen Ehrenamtskarte

Wenn Sie sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich engagieren, können Sie die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen. Sie sollten das 14. Lebensjahr vollendet haben und Ihren Wohnsitz oder Ihr Engagement in der Gemeinde Schönheide haben bzw. begleiten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepasse

  • Antrag auf Ausstellung der Sächsischen Ehrenamtskarte (Download – siehe Seitenende)

 

Es ist unbedingt erforderlich das der Antrag persönlich von Ihnen unterschrieben ist und der Trägerorganisation Ihr Ehrenamt bestätigt hat.

Wir weisen darauf hin, dass Personen, welche einen Freiwilligendienst wahrnehmen, keine Ehrenamtskarte erhalten.

Gebühren

Die Ausstellung der Sächsischen Ehrenamtskarte ist gebührenfrei.

Bemerkungen / Hinweise

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt landesweit und grundsätzlich für den Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage gilt vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Die Sächsische Ehrenamtskarte berechtigt zur Inanspruchnahme der unter der Rubrik Vergünstigungsanbieter aufgeführten Angebote.

Informieren Sie sich auf der Homepage des Freistaates Sachsen:

Sächsische Ehrenamtskarte – https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

Antrag auf Ausstellung einer Sächsischen Ehrenamtskarte

 

Vergünstigungsanbieter

Antragsstellung bei:

Gemeindeverwaltung Schönheide

Zimmer 11

Frau Völker

Tel.: 037755 – 516 15

E-Mail: