Die Gemeinde Schönheide veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen ausschließlich in elektronischer Form.
Es besteht die Möglichkeit, sich am elektronischen Verteiler der Gemeinde Schönheide anzumelden,
um die Bekanntmachungen digital per E-Mail zu erhalten.
Für den zweiten Wahlgang zur Wahl des Landrates erhalten Wahlberechtigte, die zur ersten Wahl einen Wahlschein beantragt haben, automatisch erneut einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen übersandt. An der Urnenwahl zum zweiten Wahlgang können Sie dann ausschließlich unter Vorlage des Wahlscheins teilnehmen.
Bürgerinnen und Bürger, die
melden sich je nach Schwere ihrer Erkrankung zwingend vorab telefonisch bei ihrem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder in dringenden Fällen in einem Krankenhaus. Über den telefonischen Kontakt werden weitere Schritte und Maßnahmen zur medizinischen Versorgung abgestimmt.
Gemeinde Schönheide
Hauptstraße 43
08304 Schönheide
037755 / 516-13
037755 / 516-29
rathaus(at)gemeinde-schoenheide.de
Mo/Mi | geschlossen |
Di | 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 18.00 Uhr |
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