Meldeangelegenheiten
Personalausweis und Reisepässe
Personalausweis beantragen
Voraussetzungen
deutsche Staatsangehörigkeit
persönliches Erscheinen
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönheide
Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter (i. d. R. die Eltern) den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind mit anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
falls vorhanden: der alte Ausweis
Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (bei Kindern unter 16 Jahre)→ Download Zustimmungserklärung
Ein biometrisches Passfoto kann im Einwohnermeldeamt gefertigt werden. Kinder ab 12 Jahre können einen Personalausweis beantragen. Hierzu ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten (Zustimmungserklärung) unbedingt erforderlich. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vom Jugendamt erforderlich. Waren die Eltern zur Geburt des Kindes nicht verheiratet und haben beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung ausstellen lassen, ist diese bei der Erstbeantragung mit vorzulegen.
Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des Personalausweises erfolgt in der Bundesdruckerei und dauert ca. 2 Wochen.
Gebühren
für Personen unter 24 Jahren: 27,60 EUR
für Personen ab 24 Jahren: 46,00 EUR
Abholung
Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, lassen Sie sich bei Antragstellung im Meldeamt das entsprechende Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ aushändigen.
Reisepass beantragen
Voraussetzungen
deutsche Staatsangehörigkeit
persönliches Erscheinen
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönheide
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Personalausweis (falls vorhanden)
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (bis Vollendung 18. Lebensjahr)→ Download Zustimmungserklärung
Ein biometrisches Passfoto kann im Einwohnermeldeamt gefertigt werden. Für die Beantragung des Reisepasses für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten (Zustimmungserklärung) unbedingt erforderlich. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vom Jugendamt erforderlich. Waren die Eltern zur Geburt des Kindes nicht verheiratet und haben beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung aus-stellen lassen, ist diese bei der Erstbeantragung mit vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des Reisepasses erfolgt in der Bundesdruckerei und dauert ca. 3-4 Wochen.
Gebühren
für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
für Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
Abholung
Die Abholung erfolgt in der Regel persönlich. Mit einer Vollmacht kann aber auch eine von Ihnen beauftragte Person Ihren Reisepass abholen.
Kinderreisepass beantragen
Seit dem 01.01.2024 ist das Dokument Kinderreisepass eingestellt wurden. Eine Verlängerung oder Aktualisierung dieses Dokumentes ist nicht mehr möglich, alternativ kann für Ihr Kind ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Lieferzeiten:
Personalausweis 2- 3 Wochen
Reisepass 3 - 4 Wochen
Kinderreisepässe mit einem Gültigkeitszeitraum über den 01.01.2024 hinaus, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Verlust eines Personaldokuments
Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises, Reisepasses oder eines Kinderreisepasses, sind Sie verpflichtet, dies zeitnah mitzuteilen. Das Bürgerbüro stellt Ihnen eine Verlustanzeige aus. Wird das verloren geglaubte Dokument wieder gefunden, muss dies dem Bürgerbüro ebenfalls mitgeteilt werden.
Anmeldung/ Ummeldung eines Wohnsitzes
Anmeldung eines Wohnsitzes
Wer nach Schönheide zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen im Meldeamt der Gemeinde Schönheide anmelden.Für Personen unter 16 Jahre sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.
Die Änderung der Daten (Adresse) auf dem Personalausweis erfolgt im Meldeamt.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung und Ummeldung unbedingt benötigt:
Personalausweis
Kinderreispass oder Personalausweis der mitziehenden Kinder (wenn vorhanden)
Wohnungsgeberbescheinigung(Download möglich)
Ummeldung eines Wohnsitzes
Wer innerhalb der Gemeinde Schönheide eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen im Meldeamt der Gemeinde Schönheide ummelden. Für Personen unter 16 Jahre sind die Erziehungs-oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.
Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich im Meldeamt vorzusprechen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, Sie umzumelden. Die beauftragte Person benötigt Ihre Vollmacht und Ihren Personalausweis, um Sie umzumelden. Bei Familien (Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre) wird keine Vollmacht benötigt.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung und Ummeldung unbedingt benötigt:
Personalausweis
Kinderreispass oder Personalausweis der mitziehenden Kinder (wenn vorhanden)
Wohnungsgeberbescheinigung(Download möglich)
Wohnungsgeberbescheinigung
Seit 01. November 2015 muss ein Mieter beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbescheinigung bei der An- bzw. Ummeldung vorlegen.
Wer ist Wohnungsgeber? Wer muss die Bescheinigung ausfüllen?
In der Regel ist der Vermieter/ Eigentümer der Wohnungsgeber. Wohnt man zur Untermiete, ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.
Hinweis:
Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (Formular als Download möglich)
An-, Um- und Abmeldung Gewerbe
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung






