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Aktueller Hinweis vom 29.04.2024 zu den Anmeldungen der „Hexenfeuer“

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Aktueller Hinweis vom 29.04.2024 zu den Anmeldungen der „Hexenfeuer“

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönheide,

 

aufgrund der aktuellen trockenen Wetterlage wird beim Abbrennen der Höhenfeuer am 30.04.2024 um entsprechende Vorsicht und Wachsamkeit gebeten.

 

Bitte halten Sie zudem die nachfolgenden „Auflagen zum Abbrennen von offenen Feuern“ unbedingt ein!

 

Um eine Rauchentwicklung am Folgetag resultierend von der vielen kleinen abendlichen Einzelveranstaltungen zu vermeiden, bitten wir auch im Hinblick auf die eigenverantwortlichen Überwachungsmöglichkeiten, die abgebrannten Feuer abschließend abzulöschen.

 

Die Verwaltung

 


 

 

Gemeinde Schönheide

Auflagen zum Abbrennen von offenen Feuern

  • Längerfristig angelegte Holzhaufen werden von zahlreichen Tieren als Unterschlupf genutzt. Um die Gefahr ihres Todes beim Abbrennen der Feuer zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass das zur Verbrennung vorgesehene Material erst unmittelbar vor dem Anzünden zusammengetragen und aufgeschichtet wird.

  • Das Abbrennen der Feuer darf nicht auf bituminösen Oberflächen, bei Waldbrandstufe 3 und höher (aktuelle Waldbrandgefährdung unter: www.mais.de/php/sachsenforst.php), ab Graslandfeuerindex Stufe 4 sowie bei Windgeschwindigkeiten über 4m/s erfolgen.

  • Es ist genügend Abstand zu Gebäuden, Gehölzen und weitern Anpflanzungen einzuhalten. Gemäß § 15 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) sind Feuer unter 100 Meter Abstand zum Wald von der Unteren Forstbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis  zu genehmigen.

  • Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

  • 1,5 km von Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen,

  • 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen

  • 250 m von Flüssiggastanks, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen sowie von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.

  • Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung und Funkenflug.

  • Es dürfen nur natürliche organische Stoffe (unbehandeltes Holz) verbrannt werden.

  • Der Antragsteller verpflichtet sich, alle Forderungen der Verbrennung einzuhalten und die Kontrolle auszuüben, bis die Brandstelle ordnungsgemäß beräumt ist.

  • Der jeweilige Standort ist rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Schönheide unter Benennung eines Verantwortlichen anzuzeigen.

  • Für die Anmeldung eines Feuers wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.

 

Die Verwaltung

Weitere Informationen