Aufruf zur Förderung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schönheide am 30.06.2026 wurde die Richtlinie zur Förderung des Zuzugs sowie zur Aktivierung leerstehender Wohngebäude der Gemeinde Schönheide (Förderrichtlinie 2026) beschlossen. Die Förderrichtlinie 2026 enthält verschiedene Fördergegenstände.
Nachfolgend sind die Bedingungen für die Förderprogramme aufgelistet. Es gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie 2026.
1.) Zuzug von Familien nach Schönheide (Familienzuschuss)
Ziel: Förderung des Zuzugs von Familien nach Schönheide
Antragsvoraussetzungen
Antragsteller ist eine natürliche geschäftsfähige Person,
berechtigter Personenkreis:
Alleinerziehende,
Ehepaare oder Lebenspartnerschaften mit mindestens einem Kind, welches das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
werdende Eltern mit entsprechendem Nachweis, insbesondere einem Mutterpass und
die Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 in der Gemeinde Schönheide
maximale Zuwendungshöhe: 5.000,00 Euro je Haushalt
2.) Erwerb leerstehender Wohngebäude zur Eigennutzung
Ziel: Aktivierung von Leerstand und Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum
Antragsvoraussetzungen
Antragsteller ist eine natürliche geschäftsfähige Person,
Erwerb eines leerstehenden Wohngebäudes (leerstehend = seit mindestens zwölf Monaten nicht zu Wohnzwecken genutzt) – Kauf vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 und
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken für mindestens fünf Jahre
maximale Zuwendungshöhe: 10.000,00 Euro
3.) Beräumung und Entsorgung leerstehender Bestandsgebäude
Ziel: Vermeidung von Leerstand und Brachen sowie der Entlastung der Gemeinde von zukünftigen Beräumungs- und Entsorgungskosten
Antragsvoraussetzungen
Antragsteller ist eine natürliche geschäftsfähige Person,
Gebäude muss leerstehend sein (leerstehend = seit mindestens zwölf Monaten nicht zu Wohnzwecken genutzt),
Durchführung von Beräumungs- und Entsorgungsmaßnahmen im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 und
Vorlage entsprechender Nachweise, insbesondere Rechnungen und Containerbelege.
zuwendungsfähig: Maßnahmen, die ausschließlich zur Beräumung von Gebäuden und Grundstücken und zur Entsorgung von Abfällen und Altmaterialien dienen
nicht zuwendungsfähig: Sanierungs-, Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen
maximale Zuwendungshöhe: 5.000,00 Euro je Vorhaben
Verfahrensbestimmungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Zur Förderung ist ein schriftlicher Antrag an die Gemeinde Schönheide zu stellen. Der Antrag muss mindestens die persönlichen Angaben, Anrede, Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Bankverbindung, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie des Fördergegenstandes und die entsprechenden Nachweise enthalten.
Mit den Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.
Für die Bewilligung ist grundsätzlich das Antragsdatum bindend.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen und der Gemeinde Schönheide vorzulegen.






