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Wichtige Mitteilung an alle Grundsteuerzahler und Garagenmieter

Als Ergebnis der Grundsteuerreform haben alle Steuerpflichtigen im Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide erhalten, welche auch für Folgejahre Gültigkeit haben.

Bitte beachten Sie, dass sich damit die Höhe der Steuern und evtl. auch die Fälligkeiten seit

vorigem Jahr geändert haben.

 

Bei den Garagenverträgen wurde ebenfalls die Höhe der Miete verändert bzw. ist je Garage eine Grundsteuerpauschale in Höhe von 12,00 € zusammen mit der Miete zu entrichten.

 

Es wird wiederholt festgestellt, dass falsche Beträge auf dem Konto der Gemeindeverwaltung eingehen, aber auch Steuern weiterhin gezahlt werden (z.B. für Gebäude auf fremdem Grund und Boden), die seit 2025 nicht mehr erhoben werden.

 

Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und Ihre Steuern oder Mieten überweisen, überprüfen Sie bitte die Richtigkeit der Beträge!!!

 

Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, muss dieser von Ihnen bezüglich der Höhe der Beträge korrigiert werden. Einfacher für Sie ist es, den Auftrag zu kündigen und der Gemeindeverwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Damit ist sichergestellt, dass die Beträge der tatsächlichen Forderung angepasst und Fälligkeiten eingehalten werden.

 

Das Formular für die Einzugsermächtigung können Sie sich auf unserer Internetseite 

www.gemeinde-schoenheide.de unter: Rathaus / Formulare / Finanzen / Einzugsermächtigung herunterladen oder direkt in der Gemeindeverwaltung im Zimmer 16/17 abholen bzw. ausfüllen.

 

Wir bitten um Beachtung!

 

Steueramt

Gemeinde Schönheide

 

Weitere Informationen