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Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - Auswirkungen im Meldewesen

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ist am 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

Die Wehrerfassung erfolgt danach künftig durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor dem Aussetzen der Wehrpflicht. Damit entfällt der Bedarf für das DS-Meld-Blatt 3101 („Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Wehrerfassung seines Jahrganges erfasst worden ist“). 

 

Zugleich entfällt mit dem WDModG auch das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). In der Folge entfällt auch die Übermittlungssperre 10 gemäß Anlage 1 DS-Meld („Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG“).

Wir bitten freundlichst um Beachtung.

Ihr Meldeamt

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