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Gemeinde Schönheide startet mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

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Die Gemeinde Schönheide hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Dabei handelt es sich – anders als der Name vermuten lässt – weniger um einen konkreten Plan, sondern um eine langfristige kommunale Strategie. Ziel ist es, die Grundlage für eine schrittweise Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2045 zu schaffen.

Inhalte

Im Rahmen der Wärmeplanung werden neben erneuerbaren Energiequellen auch Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz untersucht.
Die Erstellung der Wärmeplanung erfolgt durch die Planungsbüros KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH und mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH. Diese erarbeiten Szenarien und Maßnahmenvorschläge, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Schönheide schrittweise umgesetzt werden kann.
Zudem wird analysiert, welche Gebiete künftig an ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden können und wo dezentrale Lösungen, wie etwa individuelle Heizsysteme, sinnvoll sind. Damit schafft die Wärmeplanung Orientierung für Gebäudeeigentümer.

Fachakteure

Am 20. Oktober 2025 fand das erste Treffen der sogenannten Steuerungsgruppe statt. Daran nahmen der Bürgermeister, Vertreter der Netzbetreiber und die Mitglieder der Gemeindeverwaltung teil. Während des Treffens wurden die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt. Besonders relevante Gebiete mit kurz- und mittelfristigen Umsetzungsprognosen wurden für eine vertiefte Untersuchung identifiziert.
Das nächste Treffen der Steuerungsgruppe ist für Dezember 2025 geplant. Dazu werden auch Vertreter der Fraktionen eingeladen. Am 27. Januar 2026 findet außerdem eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Wärmeplanung Schönheide statt, bei der interessierte Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte informiert werden.

Datenerhebung und rechtliche Grundlagen

Die kommunale Wärmeplanung basiert auf dem Bundesgesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) und dem Sächsischen Wärmeplanungsgesetz.

Die für die Analyse benötigten Daten werden ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und anderen zuständigen Stellen erhoben. Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern werden dabei nicht erfasst. 

Die Planung ist strategischer Natur und rechtlich unverbindlich – sie dient als Orientierungshilfe und enthält Empfehlungen, jedoch keine verpflichtenden Vorgaben für die Beheizung.

Die Wärmeplanung ist ein langfristiger und dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und an zukünftige Entwicklungen angepasst wird. Eine gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung erfolgt alle fünf Jahre.