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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern, Einhaltung des Lichtraumprofils

Hiermit fordern wir alle Grundstückseigentümer auf, ihre Hecken, Bäume und Sträucher zu überprüfen und gegebenenfalls so zurückzuschneiden, dass sie keine Verkehrshindernisse im Bereich von Straßeneinmündungen darstellen und die Sicht auf die Fahrbahn und auf Verkehrszeichen verhindern.

Bei Bepflanzungen ist ein Abstand von mindestens 50 cm zum öffentlichen Verkehrsraum einzuhalten.

 

Es ist auch darauf zu achten, dass die Gehwege durch hineinragende Äste und Zweige nicht unpassierbar werden. Im Allgemeinen ist über die Gehwege ein Raum von mindestens 2,25 m Höhe und über den Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung, um Einzelaufforderungen zu vermeiden.

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