Verschmutzung durch Hundekot
Wiederholt sorgen Hundekothäufen für Ärger bei Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schönheide. Im Ordnungsamt gingen mehrere Beschwerden zu liegengelassenem Hundekot ein.
§ 6 der Polizeiverordnung der Gemeinde Schönheide besagt: „Der Hundeführer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken bzw. Vorgärten verrichtet. Dennoch dort fallengelassener Hundekot ist unverzüglich durch den Hundeführer zu beseitigen“. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 17 Abs. 1 Nr. 8 der Polizeiverordnung dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Es wird hiermit um entsprechende Beachtung gebeten.