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Anmeldung von „Hexenfeuern“

Ab Dienstag, 15. April 2025, können die „Hexenfeuer“ für den 30. April 2025 im Ordnungs-amt (Zimmer 9) zu den bekannten Öffnungszeiten angemeldet werden.

Die Gebühr für die Feueranmeldung beträgt 10,00 EUR.

 

Für Feuer, bei denen der Abstand zum Wald weniger als 100 Meter beträgt, muss bei der Unteren Forstbehörde im Landratsamt Erzgebirgs-kreis, Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Tel.: 03771/2776325, E-Mail:  eine Genehmi-gung beantragt werden. Diese ist bei der Anmel-dung vorzulegen.

Weitere Informationen