Grundsteuer 2025
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage ändert sich die Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Richtlinien angepasst.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide waren zugleich Vorauszahlungsbescheide für die Folgejahre. Die Raten waren bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides weiter zu zahlen. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01.01.2025.
Der Gemeinderat hat am 04.02.2025 eine neue Hebesatzsatzung für 2025 mit den folgenden Hebesätzen beschlossen:
ab 2025 bis 2024
(neu) (alt)
Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 270 % 300%
Grundsteuer B
(bebaute und unbebaute Grundstücke) 350 % 400%
Die Gewerbesteuerhebesatz wurde in der Hebesatzsatzung ebenfalls mit beschlossen und bleibt unverändert bei 390 %.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, bekommen Sie auf jeden Fall einen neuen Grundsteuerbescheid zugesandt.
Hinweise zur Zahlung ab 2025:
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, bitte wir Sie, diesen ab 2025 zu stornieren. Nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides können Sie dem Kreditinstitut einen neuen Dauerauftrag erteilen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder nach Erlass des Bescheides.