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Schadstoffkleinmengensammlung 2026

Mobile Schadstoffsammlung 

 

Das Schadstoffmobil ist in Schönheide auf dem Rathausplatz am

 

Mittwoch, den 06.05.2026 von 10:45 Uhr – 12:45 Uhr

und am

Donnerstag, den 12.11.2026 von 14:15 Uhr – 16:15 Uhr

 

im Einsatz. 

à alle Termine und Standplätze der mobilen Sammlung finden Sie detailliert für jeden Ort auch im aktuellen Abfallkalender und im Internet unter www.za-sws.de

 

Entgegen genommen werden Schadstoffe in haushalttypischen Kleinmengen. 

Als haushaltübliche Mengen gelten Abfallmengen bis zu 25 kg je Anlieferung. 

Die Gebindegröße zur Annahme darf dabei 20 I nicht überschreiten. 

Die Gefäße müssen auslaufsicher verschlossen sein. 

(Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis § 15 Absatz 8).

Bitte beachten Sie: 

Die gefährlichen Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen. 

 

Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben und niemals zu mischen. 

 

Die Abgabe der Schadstoffe darf nur direkt beim Personal am Sammelpunkt erfolgen. 

 

Es darf nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abgestellt werden. 

 

Leere Farbdosen und vollständig eingetrocknete Farbreste einschließlich eingetrockneter Reste von wasserlöslichen Wand- und Dispersionsfarben können über den Restabfall entsorgt werden. 

 

Leere Kunststoffeimer (z. B. von Wandfarbe) und leere Spraydosen mit einem Recyclingsymbol gehören in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack. 

 

Mehrmengen aus privaten Haushalten sind vor der beabsichtigen Überlassung an den mobilen Schadstoffsammelstellen unter Angabe von Art und Menge der gefährlichen Abfälle dem Abfallzweckverband anzuzeigen. Der ZAS entscheidet über die Möglichkeit und den Umfang der Annahme. Nicht angemeldete Anlieferungen von Abfallmengen über 25 kg bzw. Gebindegröße über 20 Liter können am Schadstoffmobil abgewiesen werden. 

 

Gewerblichen Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung über den ZAS an-geschlossen sind und die Schadstoffsammlung nutzen möchten, haben dies spätestens 5 Werktage vor der beabsichtigen Überlassung unter Angabe von Art und Menge der gefährlichen Abfälle dem Abfallzweckverband anzuzeigen (Kontakt über Abfallberater, siehe unten). Der ZAS entscheidet über die Möglichkeit und den Umfang der Annahme. Produktionsabfälle und Abfall aus gewerblicher Tätigkeit sind von der Sammlung aus-geschlossen. Nicht angemeldete Anlieferungen aus gewerblichen Einrichtungen können am Schadstoffmobil abgewiesen werden. 

 

Anfragen richten Sie bitte an die Abfallberater des ZAS: 

Tel: 037296 / 66 254 oder 03735 / 608 5313

Weitere Informationen