Mieten, Steuern, Pacht, Gebühren
05.01.2022
Wohnraummiete
17.01.2022
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
Verpflegungskosten 12/2021 für
Kindertagesstätten und Oberschule
05.02.2022
Wohnraummiete
15.02.2022
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.03.2022
Wohnraummiete
15.03.2022
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.04.2022
Wohnraummiete
15.04.2022
Garten- und Grundstückspacht
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.05.2022
Wohnraummiete
16.05.2022
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.06.2022
Wohnraummiete
15.06.2022
Pacht für Garagengrundstücke
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
01.07.2022
Grundsteuer A, B und Hundesteuer
für Jahreszahler
05.07.2022
Wohnraummiete
15.07.2022
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.08.2022
Wohnraummiete
15.08.2022
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.09.2022
Wohnraummiete
15.09.2022
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.10.2022
Wohnraummiete
17.10.2022
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.11.2022
Wohnraummiete
15.11.2022
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
05.12.2022
Wohnraummiete
15.12.2022
Gewerbemiete
monatliche Pacht
Spielgerätesteuer
Informationen zur Grundsteuerrefom
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen informiert:
Restabfall / Papier / Bioabfall / Gelbe Tonne
Frühjahrssammlung durch Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil soll planmäßig zur Frühjahrssammlung vom 03.05. bis 28.06.2021 wieder in allen Städten und Gemeinden im Erzgebirgskreis unterwegs sein.
Eine Übersicht der Termine ist auf der Homepage des ZAS https://www.za-sws.de/eigene_bilder/schadstoffmobil/SKS%20Homepage%202021%20neu.pdf (ab Seite 3) zu finden.
In den Abfallkalendern sind ebenfalls die ortsbezogenen Termine veröffentlicht https://www.za-sws.de/abfallkalender.cfm.
Sofern wegen behördlicher Anordnungen oder infolge nicht vorhersehbarer Sachverhalte, wie z. B. Ausfall des einzusetzenden fachkundigen Personals (hier: TRGS 520), der nicht kompensiert werden kann, die Sammlung nicht wie geplant erfolgen kann oder unterbrochen werden muss, informiert der ZAS über seine Homepage sowie die betroffenen Städte/Gemeinden per Mailumgehend.
Der ZAS bittet um Beachtung nachstehender Hinweise bei der Nutzung des Schadstoffmobils:
Entgegen genommen werden Schadstoffe in haushalttypischen Kleinmengen bis zu 25 kg je Anlieferung.
Die Gebindegröße zur Annahme darf 20 I nicht überschreiten. Die Gefäße müssen auslaufsicher verschlossen sein.
Gewerbliche Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung über den ZAS angeschlossen sind, können nach Voranmeldung bis spätestens 5 Werktage vor der beabsichtigen Überlassung ebenfalls geringe Mengen haushaltsüblicher Schadstoffe anliefern.
Für die Voranmeldung stehen die Abfallberater des ZAS unter Tel. 03735/608 5314 zur Verfügung.
Nicht angemeldete Anlieferungen aus gewerblichen Einrichtungen können am Schadstoffmobil abgewiesen werden.
Die notwendigen Mindestanforderungen infolge der Corona-Pandemie (Mindestabstand, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sind bei der Anlieferung von Abfällen einzuhalten.
Weitere Hinweise zur Schadstoffsammlung enthält auch der „Abfallratgeber Erzgebirgskreis“ https://www.za-sws.de/pdf/Abfallratgeber/index.html .
Abschließend möchte der ZAS auf die Samstagstermine an ausgewählten Wertstoffhöfen verweisen, die unabhängig von der mobilen Schadstoffsammlung ganzjährig angeboten werden.
Die Abfallberater des ZAS stehen für Anfragen unter Tel. 03735/608 5314, 03735/608 5313 sowie Tel. 037296/66 282 zur Verfügung.