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Informationen zum Sachstand "Rücklagen der Gemeinde"

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Schönheide,

 

da ich als Bürgermeister Ihnen Transparenz im Umgang zu den vorhandenen Rücklagen der Gemeinde zugesagt hatte, möchte ich Ihnen zunächst den Werdegang und den vorliegenden Sachstand zum Thema darlegen. Eine Zusammenfassung findet sich zudem im Amtsblatt 12/2024.

 

Abläufe in den Jahren 2022 und 2023

Im August 2022 wurde das Amt als Bürgermeisters der Gemeinde neu besetzt, die Kämmereistelle war zu diesem Zeitpunkt unbesetzt, erst im Januar 2023 konnte eine Besetzung erfolgen. In diesem Zeitraum erhielt die Gemeinde den Prüfbericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes (StRPA) Zwickau, welches eine überörtliche Prüfung der bis dato vorliegenden Jahresabschlüsse 2011-2018 durchgeführt hatte. Die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 waren bis dahin noch nicht erstellt worden.

Es wurde zudem ab März 2023 an der Erstellung einer Haushaltsplanung für das HH-Jahr 2023 gearbeitet.

Der übermittelte „Prüfungsbericht 2011-2020“ beinhaltet unter TNr. II 2.5 Ausführungen zum Ergebnisausgleich. Danach bewertete das StRPA die von der Gemeinde Schönheide praktizierte separate Verrechnung der Wohnungswirtschaft als nicht gesetzeskonform.  Die Rücklage in den Vorjahren wurden entgegen der Vorschriften der SächsKomHVO-Doppik gebildet und fortgeführt. Als Folgerung forderte das StRPrA die Wertberichtigung der Rücklagen und des Basiskapitals durch die Gemeinde. Es fand eine verwaltungsinterne Bewertung der Sachlage, der möglichen Ursachen und der möglichen Folgen statt.

Der Gemeinderat wurde über die fehlerhafte Verrechnung am 21. März 2023 informiert. Der Grund für die Fehler war zudem nicht zweifelsfrei klar, da in einigen geprüften Jahren korrekt gerechnet wurde, in anderen hingegen nicht. Es wurde eine externe Vergabe der Arbeiten an den Jahresabschlüssen erwogen, da die Gemeinde als betroffene „Partei“ im Sinne einer Selbstkorrektur nicht eine neutrale Position im Sinne einer Aufklärung innehaben konnte.

Im Rahmen der Finalisierung der Haushaltsplanung 2023 unter der Berücksichtigung von Verrechnungen mit dem Basiskapital und den bestehenden Rücklagen wurden durch die Verwaltung folgende Sachverhalte aufgezeigt:

  1. Berücksichtigung des StRPA von zweckgebundenen Rücklagen für den Ergebnisausgleich 2022 bei der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2022.

  2. Hinweis der überörtlichen Prüfung auf fehlerhafte Verrechnungen im Basiskapital in den Jahresabschlüssen 2013 und 2017 in Höhe von 1.024.248,13 EUR.

  3. Feststellung einer gesetzlich vorgeschriebenen aber nicht erfolgten überörtlichen Prüfung im Jahr 2016 (Sollvorschrift gem. § 109 SächsGemO Absatz 3).

  4. Ermittelter korrigierter (möglicher) Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 1,8 Mio. EUR per 2022.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte parallel und zwischenzeitlich im Zeitraum 01.08.22-19.07.2023 durch das Rechnungsprüfungsamt des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge (ZWW). Nach einer Folgenabwägung und Feststellung der Möglichkeiten erfolgte die Vergabe

  • der Erstellung des Jahresabschlusses 2020,

  • der örtlichen Prüfung des JA 2020 und

  • der Anlagenbuchhaltung 2020

durch Beschlüsse des Gemeinderates am 21.6.2023 an externe Dienstleister (Ersteller: Fa. Schüllermann und Prüfer: Bavaria TREU AG), - und auch zusätzlich für die Jahre 2021-22 – um die neutrale und objektive Erstellung der vorliegenden Jahresabschlüsse zu gewährleisten. Außerdem musste die Gemeinde eine zeitliche Welle bei den Buchungen aufholen, die durch die Mittel und Möglichkeiten der Gemeinde intern nicht zu leisten waren, - ein Zustand, der derzeitig noch anhält.

Der Beschluss des Gemeinderates für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte daher am 24.09.2024 und wurde ebenfalls an Schüllermann und Bavaria TREU vergeben.

Die Haushaltserstellung für das Jahr 2024 erfolgte gemeinsam durch die Verwaltung und den Kämmerer der Gemeinde im November und Dezember 2023. Die Tätigkeit des Kämmerers für die Gemeinde endete am 31.12.2023, die Stelle blieb dann bis 30.09.2024 unbesetzt. In diesem Zeitraum entstand ein weiterer Rückstau von Projekten, die Welle an abzuarbeitenden Sachverhalten erhöhte sich.

 

Abläufe im Jahr 2024

Jahresabschluss 2020 und resultierende Folgen

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte im Zeitraum Mai-Juni 2024 durch die Wirtschaftsprüfer der Bavaria TREU. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 03.09.2024 durch den Gemeinderat der Gemeinde.

Im Berichtsjahr wurde die zum 31.12.2019 ausgewiesene zweckgebundene Rücklage in Höhe von 1,413 Mio. € vollständig aufgelöst als Umsetzung der vom StRPrA geforderten Wertberichtigung. Infolge dieser Auflösung ergaben sich im Berichtsjahr Änderungen bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses sowie den Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses.

 

Haushalt 2024

Das Verfahren der Auslage des Haushaltsplanes, die Bearbeitung der Einwendungen und die zielführende Umsetzung bis hin zum Haushaltsbeschluss im Gemeinderat erfolgte durch den Bürgermeister – mangels Kämmerer - von Januar bis März 2024. Der Vollzug begann damit nach Ablauf der Niederlegungsfrist im Mai 2024. Der Haushalt wurde durch das LRA am 12.07.2024 bestätigt.

 

Verantwortlichkeiten und Kernbotschaften

Ein Kernanliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Gemeinderates der VII. und VIII. Amtsperiode war seit dem Erkennen der Situation durch die Verwaltung die Antwort auf die Frage nach den Verantwortlichkeiten. Eine Antwort hierauf lässt sich – nach meiner Bewertung - nicht pauschal geben. Zudem hat es im Umgang mit der Darstellung und Herleitung der Entstehung dieser Fehler von allen Seiten Unzulänglichkeiten gegeben, da von Beginn an unklar war, ob es sich um bloße „Fehler“ handelte, oder fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde. Zudem bestand nur bedingt Konsens über die weitere Vorgehensweise zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat, der Argumentationslinie der Verwaltung zu folgen und diese auch mitzutragen: dass es unbedingt erforderlich und sofort notwendig sei, die Aufarbeitung durch objektive „Dritte“ und von außen, alle vorliegenden Sachverhalte gründlich, transparent und vollständig zu hinterfragen.

Es ist nach meiner Bewertung – nach dem bis jetzt vorliegenden Wissensstand – sehr wahrscheinlich, dass es sich um schlichte Buchungsfehler in der Fortschreibung der Jahresabschlüsse handelte, was zum Zeitpunkt des Aufkommens dieser Thematik nicht zu erkennen war. Gesichert ist, dass diese Fehler im Zeitraum 2011-2017 entstanden und von den Aufsichtsverantwortlichen unentdeckt blieben, bis zur Berichterstellung nach der Prüfung durch das StRPA dieser Jahresabschlüsse.

Im Ergebnis sind sieben wichtige Botschaften an dieser Stelle zu senden:

  1. Zuvorderst ist festzustellen: es ist kein Geld „verschwunden“.

  2. Die Behebung der Buchungsfehler haben Auswirkungen, die sich nach Gesetzgebung seit 2017 auch nur mittels eines vorgegebenen Weges korrigieren lassen. Andere Lösungswege sind per Gesetz verfristet und nicht mehr anwendbar.

  3. Die im Jahresabschluss umgesetzte Korrekturbuchung in Höhe von rund 1,4 Mio. € führt zu Zwängen, die sich in zukünftigen Haushaltsplanungen buchhalterisch gravierend auswirken können. Der Gemeinderat hat daher eine herausragende Verantwortung in der Verteilung der Mittel bei den sog. „freiwilligen Leistungen“ bei den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre.

  4. Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass die Kalkulation der Rücklagen, welche im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgen muss, nicht mehr zuverlässig beziehungsweise aussagefähig ist. Dahingehend können die Rücklagen in ungewisser Höhe bis zur Erstellung der restlichen Jahresabschlüsse nicht zum Haushaltsausgleich verwendet werden.

  5. Durch weitere äußere, erwartbare Rahmenbedingungen wird eine strenge Haushaltsdisziplin erforderlich werden. Die gesamte Wirtschaftslage im Freistaat Sachsen und in der Bundesrepublik lässt kein großes Wachstum erwarten. Spielräume – wie früher unschwer zu ermitteln – werden zukünftig erheblich kleiner.

  6. Die Budgetierung wird zukünftig an den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalen Haushaltsverordnung ausgerichtet. In Ermangelung der Umsetzung dieser Vorgaben waren seit der Umstellung zur Doppik systemisch falsche Vorgaben gesetzt. Dies wird ab dem HH-Jahr 2025 konsequent umgesetzt bzw. abgestellt. Davon abgeleitet, werden Budgets etabliert, die mit den beiden vorhandenen Ämtern korrespondieren: Hauptamt und Kämmerei sind getrennt zu betrachten. Bislang gab es – aus unerfindlichen Gründen – nur ein Budget in der Gemeinde Schönheide.

  7. Die Verwaltung wird eine organisatorische Straffung erfahren, die es ermöglicht, belastbar und resilient eigenverantwortlich zu planen, diesen Plan zu vollziehen und danach auch zu kontrollieren. Die personelle minimale Grundausstattung ist hierfür nun fast erreicht, um einem Ort mit seinen ca. 4.200 Einwohnern den erforderlichen Service zu bieten. 

 

Ausblick

Jahresabschlüsse 2021 - 2024

Der Jahresabschluss 2021 befindet sich derzeitig in Erstellung und soll in Kürze an die Prüfer übergeben werden. Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 werden danach im gleichen Takt erstellt, geprüft und dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt.

Aus den dann vorliegenden Zahlen werden sich belastbare Möglichkeiten und finanzielle Spielräume für die Gestaltung in der Gemeinde ableiten lassen. Die Verwaltung wird dies dann dem Gemeinderat aufzeigen können. Eine genaue Hochrechnung ist nicht möglich, nur Prognosen, die erheblich an äußere Rahmenbedingungen geknüpft sein werden.

Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2024 obliegt dann der Kämmerin und der Verwaltung der Gemeinde Schönheide. Eine externe Vergabe wird nun als nicht mehr erforderlich bewertet.

 

Haushaltsplan 2025

Das Aufstellen des HH-Planes für 2025 ist ab April 2025 durch die Verwaltung geplant. Die FAG-Zahlen (Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen Finanzausgleichsgesetz – FAG) – ein Teil der "Einnahmen-Seite" der Gemeinde - werden verbindlich vmtl. erst im April'25 vorliegen. Diese sind ein elementarer zu berücksichtigender Faktor für eine belastbare Planung eines Entwurfes. 

Das Verfahren der Auslegung bis hin zu einem Beschluss des Gemeinderates (Dauer 4-5 Monate) kann erst nach diesem Schritt beginnen, das heißt ab Mai noch weitere fünf Monate: dann könnte ca. Okt/Nov25 die HH-Bestätigung durch das LRA vorliegen. Der HH25 muss ausgeglichen sein ("schwarze 0"), um mit einer Bestätigung des LRA fest rechnen zu können. Sparsamkeit ist dabei oberstes Gebot, da ein hoher Unsicherheitsfaktor zu berücksichtigen ist.

 

Folgende Ableitungen sind wesentlich für die mittelfristige Gemeindewirtschaft:

  • es liegt eine hohe eigene Liquidität vor,

  • die Prognose der Steuerschätzung für die Gemeinde wird sich verschlechtern,

  • eine Verschuldung der Gemeinde ist derzeitig nicht abzusehen und

  • es muss investiert werden - möglichst mit Deckungsbeiträgen/Rückflüssen - um die Rücklagen wieder aufzubauen. Diese wurden durch die Korrektur/Auflösung der zweckgebundenen Rücklagen vollständig aufgebraucht.

 

Äußere Rahmenbedingungen

Landkreis Erzgebirgskreis

Der Landkreis Erzgebirgskreis hat erhebliche Probleme, in der Haushaltsplanung die Ausgabenseite deckend zu finanzieren. Es stehen nur wenige Möglichkeiten für eine Finanzierung zur Verfügung, u.a.:

  • Erhöhung der Verschuldung,

  • Verringerung der Kosten, u.a. durch Wegfall von Projekten des Kreises, und

  • Erhöhung der Einnahmen - u.a. durch Erhöhung der Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte.

Generell wird es in den Jahren ab 2025 ff. zu erheblichen Einschnitten kommen bzw. kommen müssen. Diese Umstände müssen bei einer Planung in der Gemeinde unbedingt unter der Maßgabe der Sparsamkeit berücksichtigt werden. Eine etwaige Erhöhung der Kreisumlage würde den Spielraum für Entscheidungen bei freiwilligen Leistungen der Gemeinde weiter verringern.

 

Freistaat Sachsen

Die wirtschaftliche Lage hat sich nach Aussage des Staatsministers für Finanzen weiter verschlechtert. Inzwischen hat es seit 2019 kein Wirtschaftswachstum mehr in Deutschland gegeben. Welche Instrumente durch den Freistaat genutzt werden, ist durch die noch nicht erfolgte Regierungsbildung (vmtl. Jan/Feb25) noch nicht absehbar. Der Doppelhaushalt 2025/2026 für den Freistaat ist noch nicht verfügbar. Mögliche Reduzierungen bei Förderprogrammen des Freistaates führen zur Erhöhung der Eigenanteile. Auch dies würde zu zur Verringerung von Spielräumen bei freiwilligen Leistungen führen.

 

Bund

Der Bund hat als Termin für Neuwahlen zum Bundestag den 23. Februar 2025 geplant. Der Nachtragsbundeshaushalt für 2024 ist vorerst gescheitert. Ebenso der Bundeshaushalt für 2025: damit greifen die vorläufige Haushaltsführung gem. Artikel 111 Grundgesetz (GG) und das Notbewilligungsrecht des Finanzministers gem. Artikel 112 GG.

 

Fazit

Die vorangestellte Erläuterung wird nachfolgend in drei Sätzen zusammengefasst:

  1. Die fehlerhaften Verrechnungen in der Vergangenheit führten zur vollständigen Auflösung der zweckgebundenen Rücklagen der Gemeinde.

  2. Die finanziellen Spielräume werden erheblich kleiner, obwohl eine hohe Liquidität vorliegt.

  3. Der Gemeinderat ist gefordert, sinnvolle Projekte in der Gemeinde zu realisieren, die möglichst Rückflüsse generieren.

Obgleich die mediale Verbreitung des Themas seit 2023 in der Nachbetrachtung in der Presse zu Schlagzeilen geführt hatte, war es doch wichtig, in der Entstehung der Situation die Transparenz wahren und die Bürgerinnen und Bürger über die Situation und deren fortlaufender Entwicklung zu informieren. 

 

Meine Absicht als Bürgermeister der Gemeinde

Der Verwaltung wird dabei die Rolle zukommen, genauestens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu überwachen und dem Gemeinderat zielführende Vorschläge zu machen.

Mit dem Blick auf unsere Nachbarn gilt es, einen großen Entwicklungsrückstand aufzuholen, -und dies zusätzlich unter erschwerten Bedingungen, die uns die Haushaltslagen und die Wirtschaftssituation des Bundes, des Freistaates und des Kreises unfreiwillig vorgeben.

Als Bürgermeister bin ich sehr zuversichtlich, das Jahr 2025 genau mit der benötigten Ruhe und Ausgeglichenheit zu beginnen, die Fachlichkeit und die Sachlichkeit fortzusetzen und die strategische Ausrichtung der Gemeinde Schönheide für die Herausforderungen der Zukunft erreichen zu können.

Schönheide verdient - unter Rückbesinnung auf die ehemals großartigen und etablierten Stärken einer Industriegemeinde - einen guten Start in eine gesicherte Zukunft. Dafür habe ich Ihnen mein Wort vor meiner Wahl in 2022 gegeben und ich beabsichtige, dieses zu halten!

 

 

Ihr Bürgermeister 

 

Thomas  L a n g

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