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Ihre Polizei informiert

Verkehrsregel – Rechts vor links

 

 

Rechts vor links gilt in Deutschland ganz generell an Kreuzungen und Einmündungen, an denen weder Verkehrszeichen noch Ampeln vorhanden sind.

Das heißt, grundsätzlich hat der Kraftfahrzeugführer und auch der Fahrradfahrer, der von rechts kommt, Vorfahrt, während die anderen Fahrer wartepflichtig sind. 

Es muss also nicht gesondert durch ein Schild auf die Rechts-vor-links-Regel hingewiesen werden.

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt die Regel „rechts vor links“.

Anders verhält es sich jedoch am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, also dort, wo dieser in eine nicht-verkehrsberuhigte Straße mündet. Hier gilt es, der „normalen“ Straße immer Vorfahrt zu gewähren.

 

 

Aus Blau wird Grün - Tausch des Versicherungskennzeichens nicht vergessen!

 

Ab 1.März 2025 wird wieder ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Für das Versicherungsjahr 2025/2026 wird das Versicherungskennzeichen die Farbe Grün haben. 

 

 

Ihr Bürgerpolizist

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