Pflegegrad überprüfen: Unterstützungsbedarf rechtzeitig einschätzen
Geplante Änderungen bei der Pflegebegutachtung ab 2027 – informieren Sie sich frühzeitig!
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen ab 2027 die Kriterien für die Einstufung in die Pflegegrade angepasst werden. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen insbesondere die die Anforderungen für die Pflegegrade 1 bis 3 verändert werden. Die neuen Vorgaben sollen bei Neuanträgen und Anträgen auf Höherstufung berücksichtigt werden.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll nach dem Entwurf Bestandsschutz genießen und seinen anerkannten Pflegegrad nicht aufgrund der geänderten Anforderungen verlieren. Dennoch kann es sinnvoll sein, den eigenen Pflegebedarf rechtzeitig zu überprüfen.
Benötigen Sie inzwischen mehr Unterstützung als bisher? Fällt Ihnen der Alltag zunehmend schwerer? Brauchen Sie mehr Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Mobilität oder bei der Bewältigung des täglichen Lebens? Dann kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung Ihres Pflegegrades infrage kommt.
Die Diakoniestation Eibenstock unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, den aktuellen Unterstützungsbedarf einzuschätzen, Fragen zum Pflegegrad zu klären und die nächsten Schritte vorzubereiten.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob Ihr Pflegegrad noch zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Diakoniestation der Kirchgemeinden Eibenstock und Umgebung e.V.
Am Fuchsstein 63, 08304 Schönheide
Telefon: 037755/55171
Bitte beachten Sie: Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die geplanten Änderungen können sich noch ändern. Ob eine Höherstufung gerechtfertigt ist, hängt immer vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. Über den Pflegegrad entscheidet die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.
Jeanine Seifert
Mitarbeiterin im Bereich Öffentlichkeitsarbeit